Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich der AGB
1.1
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Marro PC-Support (im Folgenden Anbieter genannt) im Bereich der Wartung für Hard- und Software erbringt. Sie gelten für Privatpersonen und Kleinunternehmen (KMU).
1.2
Kunden, die eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen, erkennen diese AGB an, sofern sie nicht ausdrücklich andere Regelungen schriftlich vereinbaren.
1.3
Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen werden individuell und schriftlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt.
1.4
Wenn beide Parteien AGB anwenden wollen, gelten die übereinstimmenden Punkte. Über abweichende Punkte muss verhandelt werden. Unwesentliche Abweichungen beeinträchtigen die Gültigkeit des Vertrages nicht.
2. Wartung für Hardware
2.1
Marro PC-Support führt fachgerechte Wartungen von Hardwaresystemen durch, um eine umfassende Verfügbarkeit, Datensicherheit, Netzwerkstabilität und Zuverlässigkeit der IT-Anlagen zu gewährleisten.
2.2
Die Wartung umfasst Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten, um die Funktionstüchtigkeit der Hardware zu erhalten oder wiederherzustellen.
2.3
Der Anbieter liefert Zubehör und Verbrauchsmaterial für aktuelle Hardware gemäss Angebotsliste. Zeitaufwand und Ersatzteile werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt, wenn die voraussichtlichen Kosten CHF 120.- übersteigen.
2.4
Für ältere oder spezielle Geräte beschafft Marro PC-Support auf Wunsch Zubehör oder Ersatzteile. Dabei werden der Produktpreis plus 20 % Aufschlag sowie der Beschaffungsaufwand verrechnet.
2.5
Falls gewünscht, erstellt Marro PC-Support eine Liste der betreuten Geräte. Ohne spezifische Liste gelten die AGB für alle kundeneigenen Hardwaregeräte wie Computer, Drucker, Laptops, Handys, TV-Geräte usw.
3. Wartung von Software
3.1
Das Basisangebot für die Wartung von Software wird nach aktuellem Stundensatz verrechnet und umfasst:
- Behebung von Störungen und Beratung
- Installation von Sicherungssystemen (z. B. Virenschutz, Firewall)
- Verwaltung und Aktualisierung der Software
- Anpassung an neue Hardware-Komponenten oder Systemsoftware
- Installation von Sicherheitskomponenten und Updates
- Sicheres Backup der letzten Programmversionen
3.2
Zusätzliche Dienstleistungen auf Wunsch:
- Installation von Apps
- Beratungen
- Produktschulungen / Kurse
- Weitere auf Anfrage
3.3
Zusätzliche Leistungen werden separat vereinbart und zu einem Stundensatz von CHF 130.- für Private und CHF 160.- für KMU berechnet.
3.4
Reisezeiten gelten als Arbeitszeit (Hin- und Rückfahrt). Der Mindestbetrag beträgt CHF 25. Der Anfahrtsweg wird einheitlich mit CHF 130/h berechnet. Besondere Konditionen können schriftlich vereinbart werden.
3.5
Kostenlose Zusatzleistungen erfolgen ohne Anspruch auf Erfüllung oder Gewährleistung.
4. Servicezeiten und Kommunikation
4.1
Dienstleistungen werden üblicherweise nach Terminabsprache von Montag bis Freitag erbracht.
4.2
Auf Wunsch (sofern möglich) bietet Marro PC-Support auch Service ohne Terminabsprache oder an Wochenenden und Feiertagen an. Dafür gelten erhöhte Stundensätze:
- Telefon/Fernwartung: CHF 100/h
- Vor-Ort-Einsätze: CHF 150/h
4.3
Regelmässige Wartungen erfolgen zu den mit dem Kunden vereinbarten Zeiten.
5. Wartung von Support
5.1
Das Basisangebot für die Wartung von Support wird nach aktuellem Stundensatz verrechnet. Darin sind folgende Dienstleistungen enthalten:
-
Support und Dienstleistung nach Offerte/Auftrag
-
Support vor Ort oder per Fernwartung
5.2
Die Auftragsbestätigung erfolgt entweder durch eine mündliche, schriftliche (per E-Mail, Auftrag, WhatsApp) oder durch Unterschrift auf einem Vor-Ort-Support- oder Fernwartungsformular, das die Rahmenbedingungen des Einsatzes bestätigt. Mit der Unterschrift stimmt der Kunde zu, dass die Abrechnung nach der tatsächlichen Einsatzdauer erfolgt.
5.3
Die durchgeführten Tätigkeiten werden in der Regel bei der Offerte oder im Auftrag im Voraus schriftlich definiert. Ansonsten gelten die normalen Preisbestimmungen (siehe www.marropcsupport.ch/preise). Vor Ort oder per Fernwartung kann aber auch mündlich vor dem Einsatz die Supportanalyse und Problembehebung mündlich besprochen und vereinbart werden.
5.4
Der Kunde ist verantwortlich, vor Beginn jeglicher Arbeiten ein vollständiges Backup seiner Systeme und Daten zu erstellen. Marro PC-Support haftet nicht für Datenverluste während oder nach der Durchführung von Dienstleistungen.
5.5
Marro PC-Support übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, Sicherheitsprobleme oder Ausfälle, die auf Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern zurückzuführen sind.
5.6
Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Zugangsdaten, Berechtigungen und Passwörter vor Beginn der Arbeiten bereitgestellt werden. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Informationen werden nach dem gültigen Stundensatz abgerechnet.
5.7
IT-Lösungen, die von Marro PC-Support bereitgestellt oder konfiguriert werden, basieren auf den aktuellen Gegebenheiten. Es wird keine Garantie für deren langfristige Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität mit zukünftigen Software- oder Hardware-Updates übernommen.
5.8
Sollte ein Auftrag aus Gründen, die nicht in der Verantwortung von Marro PC-Support liegen (z. B. fehlende Hardware, unzureichende Informationen), nicht abgeschlossen werden können, wird der bis dahin entstandene Aufwand voll berechnet.
5.9
Marro PC-Support verpflichtet sich, alle während der Arbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf sensible Daten auf das notwendige Minimum beschränkt ist.
6. Kommunikation
6.1
Die Kunden überlassen Marro PC-Support alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderlichen Angaben.
6.2
Die Kunden teilen Marro PC-Support allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
6.3
Die Kunden haben zu reparierende Störungen oder Mängel so rasch wie möglich anzuzeigen, entweder per Mail oder durch Telefon.
6.4
Marro PC-Support hat den Kunden so rasch wie möglich zu melden, wenn bestimmte Dienstleistungen aus irgendwelchen Gründen nicht erbracht werden können oder in seiner Firma ein vorhersehbarer Betriebsunterbruch stattfindet.
7. Verträge
7.1 Variante 1: Gilt bei Abschluss eines Supportauftrags
Bei einem Auftrag mit Marro PC-Support wird ein Supportauftrag Vertrag ausgefüllt. Dort befinden sich folgende Daten:
-
Kundendaten
-
Auftragsart
-
Beginn und Ende
-
Evt. Sondervereinbarungen
-
Datum, Ort und Unterschrift
Sondervereinbarungen oder Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.
7.2
Ändert Marro PC-Support seine Angebote und Preise, wird er dies den Kunden mit offenen Aufträgen rechtzeitig mitteilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am meisten entspricht.
8. Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung
8.1
Sofern im Vertrag oder auf dem entsprechenden Formular (z. B. Vor-Ort-Support- oder Fernwartungsformular) nicht anders vereinbart, wird der Stundensatz gemäss der auf der Homepage von Marro PC-Support (www.marropcsupport.ch/preise) angegebenen Preise abgerechnet. In Ausnahmefällen können spezielle Konditionen vereinbart werden, diese müssen jedoch schriftlich auf dem jeweiligen Formular vermerkt und vom Kunden bestätigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Arbeitszeit, basierend auf dem vereinbarten oder auf dem Formular festgehaltenen Stundensatz.
Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit (Hin- und Rückfahrt). Der Mindestbetrag beträgt CHF 25. Der Anfahrtsweg wird einheitlich für alle Kunden mit CHF 130/h berechnet.
8.2
Die Kunden erhalten auf Wunsch eine Rechnung über die beanspruchten Dienstleistungen. Diese wird normalerweise per Mail zugestellt, auf Wunsch auch per Post.
Rechnungen werden grundsätzlich nur für KMU ausgestellt. Privatkunden können nur in Ausnahmefällen per Rechnung bezahlen, sofern Marro PC-Support dies ausdrücklich genehmigt.
Die Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen beglichen werden, sofern nichts anders vereinbart wurde.
Für Privatkunden gilt generell Barzahlung oder die Zahlung mittels einer akzeptierten Kreditkarte oder EC-Karte. Zusätzlich akzeptiert Marro PC-Support Zahlungen über PayPal oder TWINT.
Marro PC-Support behält sich das Recht vor, die Zahlungsarten jederzeit anzupassen.
8.3
Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, sollte der betreffende Kunde dies Marro PC-Support innert 2 Tagen mitteilen. Anderenfalls kann dieser davon ausgehen, dass die Abrechnung akzeptiert wird.
8.4
Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm Marro PC-Support zunächst per Mail/Post eine Zahlungserinnerung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich Marro PC-Support vor, die Dienstleistungen einzustellen, bis die Zahlung eintrifft. Dauert das länger als weitere zehn Tage, wird Marro PC-Support den Auftrag/Vertrag fristlos auflösen. Marro PC-Support behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern und eine Betreibung einzuleiten. Die Mahngebühr beträgt CHF 30.
8.5
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders deklariert.
8.6
Die Kosten belaufen sich für Privatkunden auf CHF 130 und für Kleinunternehmen auf CHF 160. Sondervereinbarungen werden von Marro PC-Support erteilt.
9. Sicherheit und Datenschutz
9.1
Marro PC-Support verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihm gehören und auf die er Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen.
9.2
Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
9.3
Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.
9.4
Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn Marro PC-Support gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren.
9.5
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Marro PC-Support die in seinem Einflussbereich befindenden Daten der Kunden löschen. Auch die Kunden sind verpflichtet, ihnen vom Anbieter zur Verfügung gestellte Daten und Programme, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort zu löschen.
10. Haftung
10.1
Marro PC-Support haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Marro PC-Support übernimmt keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Ansprüche Dritter. Der Kunde bestätigt, dass die Leistungen von Marro PC-Support auf eigenes Risiko in Anspruch genommen werden, insbesondere bei Fernwartungen und Vor-Ort-Support.
10.2
Die Haftung von Marro PC-Support ist auf den Betrag des jeweiligen Auftrags begrenzt, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem entgegen. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder andere Umstände, die von Marro PC-Support nicht beeinflussbar sind, schliessen jede Haftung aus.
10.3
Marro PC-Support haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch von Verbindungen durch Dritte entstehen, ebenso wenig für Virenbefall, die Richtigkeit von Informationen oder für die Dienstleistungen von Drittanbietern. Die Verantwortung liegt hier ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter.
10.4
Marro PC-Support haftet nicht für Mängel und Störungen, die durch Drittunternehmen entstehen, mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
10.5
Marro PC-Support haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, die durch Arbeiten an EDV-Anlagen verloren gehen könnten. Datenverluste sind ein bekanntes Risiko bei Arbeiten an IT-Systemen, dessen sich die Kunden bewusst sind.
10.6
Reparaturen an Hardware erfolgen ohne Gewährleistung. Marro PC-Support übernimmt keine Garantie für die vollständige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, insbesondere bei älterer oder bereits beschädigter Hardware. Dies betrifft auch die Verwendung von Ersatzteilen, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Garantie für die verwendeten Teile durch den Hersteller gewährt.
10.7 Reparatur und Datenrettung
- Marro PC-Support übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die während der Reparatur oder Analyse defekter Geräte auftreten können.
- Eine Datenrettung wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Garantie auf Erfolg.
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch Analyse- oder Reparaturversuche an einem defekten Gerät verbleibende Daten beschädigt oder gelöscht werden können.
- Der Kunde ist allein verantwortlich, vor einem Defekt regelmässige Backups seiner Daten zu erstellen. Marro PC-Support haftet nicht für Folgeschäden, die aus einem Datenverlust resultieren.
10.8
Marro PC-Support haftet nicht für Hard- oder Softwareprodukte von Drittunternehmen, die er den Kunden verkauft oder sonst wie zur Verfügung gestellt hat.
10.9
Der Kunde ist verpflichtet, den rechtmässigen Besitz von Hard- und Software nachzuweisen. Raubkopien, illegal freigeschaltete Software oder nicht lizenzierte Produkte werden von Marro PC-Support nicht unterstützt. Im Zweifelsfall hat der Kunde einen Kauf- oder Lizenznachweis vorzulegen. Sollte festgestellt werden, dass illegale Software verwendet wird, behält sich Marro PC-Support das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Alle bisher getroffenen Absprachen erlöschen und es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
11.1
Marro PC-Support behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Marro PC-Support räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellter eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.
11.2
Benutzt Marro PC-Support Software von Dritten, verbleiben sämtliche Rechte daran bei den jeweiligen Anbietern, ausser wenn zwischen dem Dritten, dem Anbieter und/oder den Kunden eine anderweitige Vereinbarung besteht. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls Zusatzbedingungen des Anbieters. Für Open-Source-Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Auf diesen Vertrag wird für schweizerische und ausländische Unternehmerkunden Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet. Für Konsumenten gilt das Recht ihres Aufenthaltsortes oder Wohnsitzes gemäss Art. 120 IPRG.
12.2
Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
12.3
Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
13. Gerichtsstand
13.1
Bei rechtlichen Verfahren wird in jedem Fall Schweizer Recht angewendet. Der Gerichtsstand befindet sich in Solothurn (CH).
14. Haftungsausschluss- und Zustimmungserklärung
Ergänzend zu diesen AGB kann eine separate Haftungsausschluss- und Zustimmungserklärung zur weiteren Absicherung spezifischer Dienstleistungen erforderlich sein. Auch ohne diese Zustimmungserklärung gelten die vorliegenden AGB und die darin enthaltenen Haftungsregelungen in vollem Umfang.
Letzte Anpassung: 01.2025