Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marro PC-Support

1. Geltungsbereich der AGB

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Marro PC-Support (nachfolgend Anbieter) im Bereich der Wartung, Betreuung und Unterstützung von Hard- und Software erbringt. Sie gelten für Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

1.2
Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Anbieters erkennt der Kunde diese AGB an, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

1.3
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden individuell und schriftlich zwischen Anbieter und Kunde festgelegt.

1.4
Sofern beide Vertragsparteien eigene AGB anwenden möchten, gelten die übereinstimmenden Bestimmungen. Über abweichende Punkte ist im Einzelfall eine Einigung herbeizuführen. Unwesentliche Abweichungen beeinträchtigen die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

1.5
Die Beauftragung von Dienstleistungen per E-Mail, Telefon oder Fernzugriff gilt als stillschweigende Zustimmung zu diesen AGB.

2. Wartung für Hardware

2.1
Marro PC-Support führt fachgerechte Wartungsarbeiten an Hardwaresystemen durch, um Verfügbarkeit, Datensicherheit, Netzwerkstabilität und Zuverlässigkeit der IT-Anlagen zu unterstützen.

2.2
Die Wartung umfasst insbesondere Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Hardwarekomponenten.

2.3
Der Anbieter liefert Zubehör und Verbrauchsmaterial für aktuelle Hardware gemäss Angebots- oder Preisliste. Zeitaufwand sowie Ersatzteile werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern die voraussichtlichen Kosten CHF 120.– übersteigen.

2.4
Für ältere oder spezielle Geräte beschafft Marro PC-Support auf Wunsch Zubehör oder Ersatzteile. Dabei werden der Produktpreis zuzüglich eines Aufschlags von 20 % sowie der Beschaffungsaufwand verrechnet.

2.5
Auf Wunsch kann eine Liste der betreuten Geräte erstellt werden. Ohne eine solche Liste gelten diese AGB für sämtliche kundeneigenen Hardwaregeräte (z. B. Computer, Laptops, Drucker, Mobiltelefone, TV-Geräte).

3. Wartung von Software

3.1
Das Basisangebot für Softwarewartung wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet und umfasst insbesondere:

Behebung von Störungen und Beratung

Installation und Konfiguration von Sicherungssystemen (z. B. Virenschutz, Firewall)

Verwaltung und Aktualisierung von Software

Anpassungen an neue Hardware oder Systemsoftware

Installation von Sicherheitsupdates

Sicherung der letzten Programmversionen

3.2
Zusätzliche Dienstleistungen können auf Wunsch vereinbart werden, insbesondere:

Installation von Anwendungen

Beratungsleistungen

Produktschulungen oder Kurse

Weitere Leistungen auf Anfrage

3.3
Zusätzliche Leistungen werden separat vereinbart und zu einem Stundensatz von CHF 130.– für Privatkunden bzw. CHF 160.– für Geschäftskunden verrechnet.

3.4
Reisezeiten gelten als Arbeitszeit (Hin- und Rückfahrt). Der Mindestbetrag beträgt CHF 25.–. Der Anfahrtsweg wird einheitlich mit CHF 130.– pro Stunde verrechnet. Abweichende Konditionen können schriftlich vereinbart werden.

3.5
Kostenlose Zusatzleistungen erfolgen freiwillig und ohne Anspruch auf Erfüllung oder Gewährleistung.

3.6
Marro PC-Support bietet auf Wunsch die Beschaffung und Einrichtung von Antivirus-Lizenzen (z. B. Trend Micro Worry-Free Business Security) an. Im Pauschalpreis enthalten sind Lizenzverwaltung, Einrichtung des Kundenkontos, Lizenzzuweisung sowie die Überwachung der Laufzeit. Wiederholte Alarme oder Anfragen ausserhalb des üblichen Supports sind nicht inbegriffen und werden nach Aufwand verrechnet. Eine Haftung für Schäden, Datenverlust oder Sicherheitsvorfälle, die trotz eingesetzter Sicherheitssoftware auftreten, wird ausgeschlossen. Die Verantwortung für Endnutzungsverhalten, Gerätestatus und Aktualisierungen liegt beim Kunden. Ergänzend gilt Abschnitt 10 dieser AGB.

4. Servicezeiten und Kommunikation

4.1
Dienstleistungen werden in der Regel nach Terminabsprache von Montag bis Freitag erbracht.

4.2
Auf Wunsch und sofern möglich können Leistungen auch ohne Termin oder an Wochenenden bzw. Feiertagen erbracht werden. In diesen Fällen gelten folgende Zuschläge:

Telefon-/Fernwartung: regulärer Stundensatz zzgl. CHF 100.–/h

Vor-Ort-Einsätze: regulärer Stundensatz zzgl. CHF 150.–/h

4.3
Regelmässige Wartungen erfolgen zu den mit dem Kunden vereinbarten Zeiten.

5. Supportleistungen

5.1
Supportleistungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet und umfassen Support gemäss Offerte oder Auftrag, vor Ort oder per Fernwartung.

5.2
Eine Auftragsbestätigung kann mündlich, schriftlich (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) oder durch Inanspruchnahme der Leistung erfolgen. Der Kunde erklärt sich mit der Abrechnung nach effektivem Aufwand einverstanden.

5.3
Die auszuführenden Tätigkeiten werden in der Regel vorgängig definiert. Andernfalls gelten die aktuellen Preisbestimmungen gemäss www.marropcsupport.ch/preise
. Vereinbarungen können auch mündlich vor Beginn des Einsatzes erfolgen.

5.4
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten ein aktuelles und vollständiges Backup seiner Systeme und Daten zu erstellen. Ohne aktuelles Backup übernimmt Marro PC-Support keine Haftung für Datenverluste. Für bestimmte Eingriffe kann eine separate Haftungsausschluss- und Zustimmungserklärung erforderlich sein.

5.5
Marro PC-Support übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, Sicherheitsprobleme oder Ausfälle, die auf Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern zurückzuführen sind.

5.6
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Zugangsdaten, Berechtigungen und Passwörter rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen werden nach Aufwand verrechnet.

5.7
Bereitgestellte oder konfigurierte IT-Lösungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Umsetzung bestehenden technischen Gegebenheiten. Eine Garantie für langfristige Funktionsfähigkeit oder zukünftige Kompatibilität wird nicht übernommen.

5.8
Kann ein Auftrag aus Gründen ausserhalb des Einflussbereichs von Marro PC-Support (z. B. fehlende Hardware oder Informationen) nicht abgeschlossen werden, wird der bis dahin entstandene Aufwand verrechnet.

5.9
Marro PC-Support verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Tätigkeit erhaltenen Informationen. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf sensible Daten auf das notwendige Minimum beschränkt ist.

5.10
Auch ohne Unterzeichnung eines Formulars gilt die Inanspruchnahme der Leistung als Zustimmung zu den vereinbarten Konditionen.

6. Kommunikation

6.1
Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Vertragserfüllung notwendigen Angaben zur Verfügung.

6.2
Der Kunde wird gebeten, Adress- oder relevante Datenänderungen zeitnah mitzuteilen. Für Nachteile aus nicht oder verspätet gemeldeten Änderungen übernimmt Marro PC-Support keine Haftung.

6.3
Der Kunde wird gebeten, auftretende Störungen oder Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine effiziente Analyse und Behebung erfolgen kann.

6.4
Marro PC-Support informiert den Kunden zeitnah, sofern Dienstleistungen aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen vorübergehend nicht erbracht werden können.

7. Verträge

7.1
Supportaufträge können schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Eine schriftliche Bestätigung kann per E-Mail, WhatsApp oder in einem separaten Dokument erfolgen.

7.2
Änderungen von Angeboten oder Preisen werden Kunden mit laufenden Aufträgen rechtzeitig mitgeteilt. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen weitergeführt.

8. Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung

8.1

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung gemäss der jeweils gültigen Preisliste, welche auf der Website www.marropcsupport.ch/preise publiziert ist und als Bestandteil des Vertrags gilt. Abweichende Konditionen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Reisezeiten gelten als Arbeitszeit (Hin- und Rückfahrt).
Der Mindestbetrag pro Einsatz beträgt CHF 25.–.
Der Anfahrtsweg wird einheitlich mit CHF 130.– pro Stunde verrechnet.

8.2
Rechnungen werden auf Wunsch per E-Mail oder Post zugestellt. Geschäftskunden erhalten grundsätzlich eine Rechnung. Privatkunden bezahlen in der Regel bar oder elektronisch; Rechnungsstellung erfolgt nur nach vorgängiger Vereinbarung.

8.3
Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.4
Beanstandungen einer Abrechnung sind innert 2 Tagen mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Abrechnung als akzeptiert.

8.5
Bei Zahlungsverzug behält sich Marro PC-Support vor, Dienstleistungen einzustellen, Mahngebühren von CHF 30.– zu erheben und rechtliche Schritte einzuleiten.

8.6
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

9. Sicherheit und Datenschutz

9.1
Marro PC-Support verpflichtet sich, in Systemen und Programmen, auf die er Einfluss hat, Sicherheitsmassnahmen nach aktuellem technischem Stand umzusetzen.

9.2
Beide Vertragsparteien behandeln sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9.3
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können relevante Kundendaten zu Dokumentations- oder Betreuungszwecken gespeichert werden. Auf schriftlichen Wunsch werden diese gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9.4
Sensible Zugangsdaten (z. B. Passwörter) werden nach Abschluss des Auftrags gelöscht, sofern sie nicht für eine weitere Betreuung erforderlich sind.

10. Haftung, Garantie und Gewährleistung

10.1
Marro PC-Support haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

10.2
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Marro PC-Support auf den Wert der jeweils erbrachten Dienstleistung begrenzt. Eine Haftung für den Wert von Hardware, Software oder Daten ist ausgeschlossen.

10.3
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverluste, Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen.

10.4
Marro PC-Support haftet nicht für Schäden oder Störungen, die durch Drittanbieter, Fremdhardware, Fremdsoftware oder externe Dienstleistungen verursacht werden.

10.5 Garantie- und Gewährleistungsfälle (Drittanbieter)

Garantie- und Gewährleistungsansprüche für Hardware- und Softwareprodukte bestehen ausschliesslich gegenüber dem jeweiligen Händler oder Hersteller (z. B. BRACK oder andere Lieferanten).
Marro PC-Support übernimmt keine eigene Garantie und keine Gewährleistung für solche Produkte.

Eine Unterstützung des Kunden bei Garantieabwicklungen, Ersatzbeschaffungen, Koordination mit dem Händler oder einer erneuten Installation erfolgt ausschliesslich auf Wunsch des Kunden und wird nach effektivem Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

10.6 Reparaturen an Hardware

Reparaturen erfolgen ohne Gewährleistung auf vollständige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, insbesondere bei älterer oder bereits beschädigter Hardware.

10.7 Reparatur und Datenrettung

Datenrettungen und Reparaturversuche erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Garantie auf Erfolg. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Analyse- oder Reparaturarbeiten Daten beschädigt oder gelöscht werden können. Eine Haftung für Datenverluste oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.8
Der Kunde ist verpflichtet, den rechtmässigen Besitz sowie gültige Lizenzen für eingesetzte Hard- und Software nachzuweisen. Illegale Software wird nicht unterstützt.

10.9
Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Eine Haftung für Fehleinschätzungen oder nachträglich bessere Alternativen wird ausgeschlossen.

10.10
Für die langfristige Funktionsfähigkeit oder zukünftige Kompatibilität von IT-Lösungen wird keine Garantie übernommen.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1
Urheber- und Verwertungsrechte an selbst entwickelter Software verbleiben bei Marro PC-Support. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.

11.2
Bei Software von Drittanbietern gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Es gilt Schweizer Recht. Für Konsumenten gilt das Recht gemäss Art. 120 IPRG.

12.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Solothurn (CH).

Letzte Anpassung: 01.2026