Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marro PC-Support
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Support, Beratung, Wartung, Fernwartung, Installationen, Reparatur- und Datenrettungsversuchen, Beschaffungen, Kostenvoranschlägen sowie damit verbundenen Leistungen von Marro PC-Support.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen von Marro PC-Support (nachfolgend Anbieter) gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden, Selbstständigen, Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (nachfolgend Kunde oder Auftraggeber).
1.2 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor oder bei der Auftragserteilung zugänglich gemacht werden und der Kunde den Auftrag erteilt oder die Leistung in Anspruch nimmt.
1.3 Ein Auftrag kann mündlich, telefonisch, elektronisch, schriftlich, durch Bestätigung einer Offerte, durch Unterzeichnung eines Rapports oder durch Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung erteilt werden.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, schriftlich oder elektronisch bestätigte Offerten, Projektvereinbarungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Hardware, Beschaffung und Reparaturen
2.1 Der Anbieter erbringt Wartungs-, Diagnose-, Installations- und Reparaturleistungen an IT- und Unterhaltungselektronik nach bestem Wissen und mit der erforderlichen Sorgfalt.
2.2 Zeitaufwand, Ersatzteile, Material, Versand-, Entsorgungs- und Drittanbietergebühren werden nach den vereinbarten Konditionen oder der aktuellen Preisliste verrechnet.
2.3 Auf Wunsch kann vor der Ausführung eine Offerte oder Kostenschätzung erstellt werden. Kostenschätzungen beruhen auf den bei Erstellung bekannten Umständen und können sich bei nicht vorhersehbaren technischen Gegebenheiten ändern. Wesentliche Mehrkosten werden vor der Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
2.4 Für ältere, seltene oder spezielle Geräte kann der Anbieter Ersatzteile oder Zubehör im Auftrag des Kunden beschaffen. Ein allfälliger Beschaffungszuschlag und der Beschaffungsaufwand werden vorgängig oder gemäss aktueller Preisliste ausgewiesen.
2.5 Eigentum, Nutzen und Gefahr an gelieferter Hardware gehen nach Übergabe an den Kunden über, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder abweichenden Vereinbarungen gelten.
3. Software, Cloud und IT-Sicherheit
3.1 Leistungen an Software, Cloud-Diensten und IT-Systemen umfassen insbesondere Beratung, Installation, Konfiguration, Migration, Aktualisierung, Fehleranalyse, Benutzerverwaltung, Datensicherung, Sicherheitsmassnahmen und Schulung, soweit diese vereinbart wurden.
3.2 Software-, Cloud-, Hosting-, Domain-, Telekommunikations- und Onlinedienste werden teilweise durch Drittanbieter erbracht. Es gelten zusätzlich deren Vertrags-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
3.3 Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, technische Änderungen, Preis- oder Lizenzänderungen, Funktionsanpassungen, Sicherheitsvorfälle, Sperrungen oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter.
3.4 Lizenz-, Abonnement- und Drittanbietergebühren sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot oder Auftrag enthalten sind. Kostenpflichtige Verträge oder Bestellungen im Namen des Kunden werden nur mit dessen Zustimmung abgeschlossen.
3.5 Sicherheitssoftware, Firewalls, Backups und andere Schutzmassnahmen können Risiken reduzieren, jedoch keinen vollständigen Schutz vor Schadsoftware, Cyberangriffen, Fehlbedienung, technischen Defekten oder Datenverlust gewährleisten.
3.6 Bereitgestellte oder konfigurierte IT-Lösungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Umsetzung bestehenden technischen Gegebenheiten. Eine Garantie für dauerhafte Verfügbarkeit, zukünftige Kompatibilität oder unveränderte Funktionalität wird nicht übernommen.
4. Servicezeiten und Zuschläge
4.1 Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Terminabsprache erbracht.
4.2 Leistungen ausserhalb der üblichen Servicezeiten, insbesondere abends, an Wochenenden oder Feiertagen, erfolgen nur nach Verfügbarkeit und können mit den auf der Preisseite ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Zuschlägen verrechnet werden.
4.3 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist der Kunde gebeten, diesen möglichst frühzeitig abzusagen. Bei kurzfristiger Absage können bereits entstandener Aufwand und reservierte Zeit angemessen verrechnet werden, sofern dies vorgängig vereinbart oder für den Kunden erkennbar war.
5. Auftragserteilung und Supportleistungen
5.1 Supportleistungen werden gemäss Offerte, Auftrag, Rapport oder aktueller Preisliste nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.
5.2 Die in Offerten oder Kostenschätzungen aufgeführten Zeiten und Kosten sind Schätzwerte. Nicht ausgeführte Leistungen werden nicht verrechnet.
5.3 Zusätzliche, nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltene Arbeiten oder wesentliche Mehraufwände werden nach Möglichkeit vorgängig mit dem Kunden abgestimmt. Die Freigabe kann auch telefonisch, per E-Mail, Nachrichtendienst oder durch Unterzeichnung eines Rapports erfolgen.
5.4 Kann ein Auftrag aus Gründen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht abgeschlossen werden, insbesondere wegen fehlender Zugänge, unvollständiger Informationen, defekter Fremdsysteme, fehlender Hardware oder Ausfällen von Drittanbietern, wird der bis dahin entstandene Aufwand verrechnet.
5.5 Kostenlose Zusatzleistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Anspruch auf zukünftige unentgeltliche Leistungen.
5.6 Für grössere, risikobehaftete oder länger dauernde Aufträge kann der Anbieter eine separate Offerte, Projektvereinbarung, Auftragserteilung, Risikoaufklärung oder beschränkte Vollmacht verlangen.
6. Mitwirkung und Kommunikation
6.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Geräte, Zugangsdaten, Berechtigungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder unzutreffender Angaben werden nach Aufwand verrechnet.
6.3 Der Kunde informiert den Anbieter möglichst zeitnah über festgestellte Störungen, Fehler oder Änderungen, damit eine effiziente Analyse und Behebung möglich ist.
6.4 Projektbezogene Telefonate, E-Mails, technische Abklärungen und Koordinationsleistungen gelten als Arbeitszeit, sofern sie über rein kurze organisatorische Mitteilungen hinausgehen.
6.5 Der Anbieter behandelt erhaltene Zugangsdaten und nicht öffentlich zugängliche Informationen vertraulich und verwendet sie nur im für den Auftrag erforderlichen Umfang.
7. Fernwartung und Arbeiten in Abwesenheit
7.1 Fernwartungsleistungen erfolgen mit Zustimmung des Kunden über geeignete Fernzugriffslösungen. Der Kunde sorgt für eine funktionierende Internetverbindung und die notwendigen technischen Voraussetzungen.
7.2 Verbindungsunterbrüche, Wartezeiten, Neustarts, Updatevorgänge oder Verzögerungen durch Fremdsysteme können als Arbeitszeit verrechnet werden, soweit der Anbieter die Zeit für die Bearbeitung oder Überwachung des Auftrags aufwendet.
7.3 Arbeiten in Abwesenheit des Kunden, insbesondere Vorbereitung, Migration, Konfiguration, Tests, Dokumentation und Nachbearbeitung, werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
7.4 Der Anbieter darf im Rahmen des Auftrags administrative Änderungen an den vom Kunden freigegebenen Systemen vornehmen. Kostenpflichtige Verträge, Bestellungen oder Kündigungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden.
8. Preise, Reisezeit und Rechnungsstellung
8.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Konditionen oder die auf www.marropcsupport.ch/preise publizierten Preise.
8.2 Reisezeiten für Hin- und Rückfahrt gelten als verrechenbarer Aufwand. Der Anfahrtsweg und ein allfälliger Mindestbetrag werden gemäss aktueller Preisliste oder individueller Vereinbarung berechnet.
8.3 Geschäftskunden erhalten grundsätzlich eine Rechnung. Bei Privatkunden erfolgt die Zahlung nach Vereinbarung bar, elektronisch oder auf Rechnung.
8.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.5 Beanstandungen von Rechnungen sind dem Anbieter nach Kenntnisnahme möglichst zeitnah in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte und Einwendungen des Kunden bleiben vorbehalten.
8.6 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten. Angemessene Mahnkosten, Verzugszinsen und notwendige Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
8.7 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Eine allfällige Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, sofern eine Steuerpflicht besteht.
9. Rapporte und Leistungsnachweise
9.1 Der Anbieter kann die ausgeführten Leistungen, Arbeitszeiten, Reisezeiten, Zusatzpositionen und offenen Aufgaben in einem Service- oder Arbeitsrapport dokumentieren.
9.2 Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde die Durchführung der im Rapport aufgeführten Leistungen sowie die Richtigkeit der erfassten Arbeits- und Wegzeiten. Die Verrechnung erfolgt gemäss den für den Auftrag vereinbarten Konditionen.
9.3 Soweit eine Offerte, Projektvereinbarung oder sonstige Auftragsbestätigung besteht, bleiben deren Bestimmungen vorbehalten und gehen bei Widersprüchen dem Rapport vor.
9.4 Bei Arbeiten in Abwesenheit, Fernwartung, Vorbereitung oder Nachbearbeitung kann der Anbieter den Aufwand durch interne Zeiterfassung, technische Protokolle, E-Mail-Verkehr oder andere geeignete Nachweise dokumentieren.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Der Anbieter bearbeitet Personendaten nur soweit dies für die Durchführung des Auftrags, die Kundenbetreuung, Dokumentation, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
10.2 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Abschluss des Auftrags fort.
10.3 Kundendaten und Auftragsunterlagen werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen oder berechtigten Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen.
10.4 Zugangsdaten werden nach Abschluss des Auftrags gelöscht, zurückgegeben oder angepasst, sofern sie nicht aufgrund einer ausdrücklich vereinbarten weiteren Betreuung benötigt werden.
10.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er dem Anbieter nur Daten und Zugriffe zur Verfügung stellt, die für den Auftrag erforderlich sind und deren Bearbeitung rechtmässig ist.
11. Haftung, Garantie und Gewährleistung
11.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt.
11.2 Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter, ausgeschlossen.
11.4 Eine Haftung für Schäden, Datenverluste oder Störungen, die durch bestehende technische Mängel, veraltete oder fehlerhafte Systeme, Schadsoftware, Eingriffe des Kunden oder Dritter, nicht offengelegte Umstände, höhere Gewalt oder Ausfälle von Drittanbietern verursacht werden, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
11.5 Der Kunde ist grundsätzlich für eine angemessene Datensicherung verantwortlich, sofern die Erstellung, Überprüfung oder Wiederherstellbarkeit einer Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
11.6 Reparatur- und Datenrettungsversuche erfolgen ohne Garantie auf Erfolg. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Analyse-, Reparatur-, Migrations- und Wiederherstellungsarbeiten trotz sorgfältiger Durchführung zu temporären Einschränkungen, Änderungen oder Datenverlusten führen können.
11.7 Garantie- und Gewährleistungsansprüche für Hardware, Software, Lizenzen oder Dienste von Drittanbietern richten sich grundsätzlich gegen den jeweiligen Hersteller, Händler oder Anbieter. Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung werden nach Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.8 Empfehlungen und Kostenschätzungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Informationen. Eine Haftung dafür, dass sich später eine günstigere oder technisch bessere Alternative ergibt, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
11.9 Die zwingenden gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
12.1 Urheber- und Nutzungsrechte an individuell entwickelten Vorlagen, Skripten, Software, Dokumentationen und Konzepten verbleiben beim Anbieter, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung das für den vereinbarten Zweck erforderliche, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht.
12.3 Für Software und Inhalte von Drittanbietern gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
13. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
13.1 Änderungen und Ergänzungen können zu ihrer Nachweisbarkeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, vereinbart werden, sofern das Gesetz keine strengere Form verlangt.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.3 Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
13.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Solothurn, Schweiz.

